Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

bereits in sechster Auflage erscheint die Broschüre

"Hilfen & Informationen für ältere Menschen und ihre Angehörigen im Landkreis Biberach“.

Die Diakonie und Caritas Biberach haben sie im Auftrag des Kreispflegeausschuss aktualisiert.

Hier finden Sie vor allem überörtlich wichtige Adressen und Telefonnummern. Zunehmend kommunizieren Senioren und Angehörige übers Internet, besonders wenn Sie nicht im Landkreis wohnen. Für sie wurde der Wegweiser ins Internet unter www.messe-aktiv50plus.de gestellt. Soweit bekannt, wurden auch die Email-Adressen angegeben.

Nicht enthalten sind die vielfältigen Aktivitäten der Altenbildung und örtlichen Altengemeinschaften, deren Adressen in den Pfarrämtern oder Rathäusern zu erfahren sind.

Wir wissen aus dem Alten- und Pflegeplan 2003, dass die alten Menschen im Landkreis gern in ihrer Gemeinde, in ihrer vertrauten Umgebung bis zum Lebensende leben möchten.

Dieser Wunsch kann in vielen Fällen auch bei großem Hilfebedarf erfüllt werden, wenn die Last der Betreuung auf möglichst viele Schultern verteilt wird. Ohne dass ihnen die Kraft ausgeht, können Angehörige die häusliche Betreuung und Pflege nur leisten, wenn sie rechtzeitig Pflege-(ergänzende) Dienste nutzen.

Wir hoffen, dass die Broschüre älteren Menschen, ihren Angehörigen sowie den Anlaufstellen in den Gemeinden hilft, sich einen Überblick in einer wachsenden Altenhilfelandschaft zu verschaffen und die notwendige Unterstützung zu finden.

HILFEN FÜR ÄLTERE UND ANGEHÖRIGE

1. Gesundheitsdienste

1.1 Niedergelassene Geriatrie-Ärzte

1.2 Geriatrischer Schwerpunkt

1.3 Kreisklinik für geriatrische Rehabilitation

1.4 Geronto-(Alters-) psychiatrie

2 Sozial- und Beratungsdienste

2.1 Anlaufstellen für ältere Menschen in den Gemeinden

2.2 Beratungsstellen

2.3 Altersgerecht (Neu-/ Um-) Bauen

3. Ambulante häusliche Pflege

4. Betreuungs-, Haus und Gartenhilfen

4.1 organisierte Nachbarschaftshilfen

4.2 Familienpflege

4.3 Hausmeister- und Gartendienste

5. Weitere Pflege ergänzende Hilfen

5.1 Hausnotrufsysteme / Funkfinger

5.2 Essen auf Rädern/ Mittagstisch

5.3 Hospizgruppe

5.4 Notfallseelsorge

5.5 Fahrdienste für Behinderte und alte Menschen

5.6 Urlaub für Pflegebedürftige und Angehörige

6 Gruppen für Betroffene + Angehörige

6.1 Gesprächskreise für pfleg. Angehörige

6.2 Anregungs-/Betreuungsgruppen

a) Anregungs- und Bewegungsgruppe

b) Betreuen und Verwöhnen

c) Betreuungsgruppen für Demenzkranke

6.3 Hilfen für Trauernde

6.4 Selbsthilfegruppen (Alzheimer etc.)

7. Seniorenwohnungen, Tages-, Kurzzeit- und Dauerpflege im Landkreis

8. Treff-Möglichkeiten/Kontakte/Engagement

INFORMATIONEN

A.1 Rentenfragen

A.2 Schwerbehindertenausweis und Kriegsopferfürsorge

A.3 Rundfunk-/ Fernsehgebührenbefreiung;

Telefongebührenermäßigung

A.4 Wohngeld – Wohnberechtigungsschein

A.5 Rechtsfragen:

A.5.1 Rechtsberatung, Prozesskostenhilfe

A.5..2 (Vorsorge-) Vollmacht oder gesetzliche Betreuung

A.5.3 Patientenverfügung

A.5.4 Testament

A.5.5 Schenkungen

A.6 Hausrat, Haushaltsauflösung

A.7 Gut erhaltene Kleidung abgeben – bekommen

A.7.1 Günstige Lebensmittel für Sozialhilfebezieher

A.8 Leistungen für “Häusliche Krankenpflege”

A.9 Pflegehilfsmittel und Reparaturservice

A.10 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

”Pflegestufe 0”: keine Leistungen

Pflegeversicherung: Pflegestufe I-III

Ergänzende Pflegeleistungen

A.11 Sozialhilfe und Unterhaltsfragen

A.11.1 Zuwenig Rente: Grundsicherung

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

A.11.2 Hilfe zur Pflege –

Häusliche Pflege,

Stationäre Pflege im Pflegeheim

A.11.3 Unterhaltspflicht volljähriger Kinder gegenüber alten Eltern

A.11.4 Frühere Schenkungen bei Sozialhilfe

A.11.5 Landesblindengeld

A.12 Bestattungsvorsorge

A.13 Weitere Informationen

1. Gesundheitsdienste

1.1 Niedergelassene Geriatrie-Ärzte

Die Geriatrie - die Altersheilkunde - befasst sich mit den Krankheiten des alternden und alten Menschen, ihrer Vorbeugung und Behandlung. Ihr Ziel ist die Erhaltung oder Wiedererlangung von Mobilität und Selbständigkeit und die Vermeidung von Hilfs- und Pflegebedürftigkeit.

Die Geriatrie gehört zu den ureigensten Arbeitsgebieten der Hausärzte. Unter ihnen befassen sich vor allem die Internisten und Ärzte der Allgemeinmedizin besonders mit der Geriatrie, die eine dafür vorgesehene Zusatzqualifikation (klinische Geriatrie) abgeschlossen haben. Diese ist im Telefonbuch aufgeführt.

1.2 Geriatrischer Schwerpunkt

Der Geriatrische Schwerpunkt (Leitung Dr. Appel) strebt eine gute Behandlung älterer Menschen an, die häufig an mehreren Krankheiten und funktionellen Probleme zugleich leiden. Dazu erfolgen Beratung und Mitbehandlung in den Kreiskliniken, Beratung in anderen Einrichtungen, die alte Menschen betreuen und Fortbildungen. Der Schwerpunkt unterstützt die Verantwortlichen beim Abklären der medizinischen Probleme, bei der Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen und bei der Vorbereitung der häuslichen Versorgung, um die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern.

Zusammen mit den Sozialen Diensten der Kreiskliniken und anderen sozialen Trägern werden die Weichen für geriatrische Maßnahmen gestellt.

Anfragen: Geriatrischer Schwerpunkt der Kreiskliniken Biberach - Riedlinger Straße 84, 88400 Biberach

07351 / 55 - 1247 / - 1431 oder Fax 07351/ 55-1478

E-Mail: christian.appel@kliniken-bc.de

1.3 Kreisklinik für Geriatrische Rehabilitation Biberach

„Rehabilitation vor Pflege“ ist das besondere Ziel der Ärzte, der Ergotherapeuten, des Logopäden, der Krankengymnasten und der Krankenschwestern und - Pflege dieser Rehaklinik.

Unter der Leitung von Chefarzt Prof. Dr. Seibold (Internist, Kardiologe, Pulmologe und klinischer Geriater) bemühen sich speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um die meist älteren Patienten.

Diese spezielle umfassende Form der Rehabilitation wird von den Krankenkassen bezahlt, damit die Patientin bzw. der Patient nach meist schweren Erkrankungen zuhause wieder eigenständig wohnen und sich möglichst ohne fremde Hilfe versorgen kann. Die meist vielfältigen internistischen Begleiterkrankungen werden professionell behandelt.

Durch Aktivierung der vorhandenen Fähigkeiten und Training bei Verlust von Fähigkeiten soll erreicht werden, dass der Patient/in wieder sicher gehen kann oder - trotz Behinderung - durch den Gebrauch von Hilfsmitteln mit möglichst wenig fremder Hilfe zurecht kommt. Dem Leben soll wieder ein neuer Impuls gegeben werden und die Gefahr des Ausbruchs von Erkrankungen vermindert werden (Prävention).

Tagesklinik: Wenn eine stationäre Therapie nicht erforderlich ist, kann dieses Training auch in der Tagesklinik erfolgen. Dies kann der Hausarzt durch Antrag an die Kreisklinik für Geriatrische Rehabilitation (die Kostenübernahme wird von dort aus bei der Kasse beantragt) veranlassen.

Anmeldung und weitere Auskünfte:

Kreisklinik für Geriatrische Rehabilitation Biberach

Riedlinger Straße 84, 88400 Biberach

07351 / 55 - 1460, Fax 07351/ 55 -1477.

E-Mail: geriatrie.bc@kliniken-bc.de

1.4 Geronto- (Alters-) psychiatrie

Sowohl ambulant als auch stationär werden folgende Erkrankungen älterer Menschen diagnostiziert und behandelt:

- Erkrankungen mit Verwirrtheitssymptomen (wie etwa die Alzheimerkrankheit)

- Depressive Erkrankungen

- Psychosen, Erkrankungen mit Wahnsymptomen

- Suchterkrankungen im Alter

Die gerontopsychiatrische Abteilung im Zentrum für Psychiatrie Bad Schussenried umfasst zwei Stationen. Während auf der offenen Station hauptsächlich depressive Störungen therapiert werden, behandelt man auf der geschlossenen Station vorwiegend Demenzerkrankungen mit unterschiedlichsten Ursachen. Ergänzt wird die medikamentöse Behandlung und Pflege durch Einzel-, Gruppengespräche, Beschäftigung, Krankengymnastik, Musik und Bewegungs¬übungen.

Patienten und ihre Angehörigen werden beim Umgang mit der jeweiligen Erkrankung beraten und bei der Planung des weiteren Hilfebedarfs unterstützt.

Psychiatrische Institutsambulanz (PIA)

Neben der stationären Behandlung wird auch eine ambulante medizinische Betreuung angeboten. Im Behandlungsteam arbeiten Facharzt, Fachkräfte der Krankenpflege, der Ergotherapie und der Sozialarbeit gemeinsam und eng mit den niedergelassenen Ärzten und allen anderen Diensten und Einrichtungen der Altenhilfe in der Region zusammen.

Patienten können sich selbst anmelden oder von ihrem Hausarzt überweisen lassen. Hausbesuche erfolgen nach Absprache.

Anmeldung für Gerontopsychiatrie und

Psychiatrische Institutsambulanz:

Chefarzt Karlheinz Frey

A. Hummler (Sekr.)  07583/ 33-1680 / 33-0 FAX 33-1433

E-mail: andrea.hummler@zfp-bad-schussenried.de

2 Sozial- und Beratungsdienste

2.1 Anlaufstellen für Senioren in den Gemeinden

Nach der Empfehlung im Alten- und Pflegeplan 2003 sind in verschiedenen Gemeinden Anlaufstellen für Senioren entstanden. Sie informieren über örtliche Hilfen und Angebote und verweisen auf Beratungsstellen, Einrichtungen und zuständige Behörden.

Sie nehmen auch Anregungen von Bürgern zur Verbesserung der Situation alter Menschen entgegen und beraten diese in „Runden Tischen Altenhilfe/Altenarbeit“ und in Netzwerken.

Ort Mitarbeiterin / Fax/ E-Mail

Attenweiler Fr. Scherl 07357/920915 /9209-30

nicole.scherl@attenweiler.de

Bad Schussenried Fr. Becker 07583/940124 /941224

becker@bad-schussenried.de

Berkheim Fr. Homanner 08395/9406-0 /9406-22

info@gemeinde-berkheim.de

Burgrieden 07392/971913 /971930

monika.brobeil@burgrieden.de

Dürmentingen H. Lang 07371/950715 /4731

wlang@duermentingen.de

Eberhardzell Fr. Baier 07355/930011 /930040

cbaier@eberhardzell.de

Erolzheim Fr. Soherr 07354/9318-0 /931834

poststelle@erolzheim.de

Ingoldingen Fr. Buck 07355/930412 /9304912

margret.buck@ingoldingen.de

Kirchdorf Fr. Wohnhaas 07354/9332-20 /9332-25

info@kirchdorf-iller.de

Langenenslingen Fr. Liebmann 07376/96911 /96930

kliebmann@langenenslingen.de

Laupheim H. Leyk 07392704-228 /704-232

frank.leyk@laupheim.de

Maselheim Fr. Kahle 07351/184027 /184033

kahle@maselheim.de

Ort Mitarbeiterin / Fax/ e-mail

Mittelbiberach Fr. Hameister 07351/181823 /181879

hameister@mittelbiberach.de

Ochsenhausen H. Steigmiller 07352/922020 /922013

steigmiller@ochsenhausen.de

Riedlingen Fr. Rimmel 07371/ 18336 /18350

wrimmel@riedlingen.de

Schemmerhofen Fr. Held-Fischbach 07356/935614 /935630

elke.held-fischbach@schemmerhofen.de

Schwendi Fr. Staible 07353/9800-24 /9800924

helga.staible@schwendi.de

Tannheim H. Wellen 08395/1092

Unlingen Fr. Kublickis 07371/9305-18 /9305-50

akublickis@unlingen.de

Wain Fr. Osswald 07353/980332 /980340

daniela.osswald@wain.de

Warthausen Fr. Pfänder 07351/509323 /509324

gemeinde@warthausen.de

Bei den nicht aufgeführten Gemeinden, kann man sich beim zuständigen Rathaus erkundigen.

2.2 Beratungsstellen

Die aufgeführten Beratungsdienste helfen, die persönliche Situation zu klären. Sie informieren und beraten über

Dienstleistungen

• finanzielle und andere Hilfen

• spezielle Krankheiten

• Anträge für hilfsbedürftige Angehörige

- AOK Zeppelinring 2 - 4 , 88400 Biberach 07351/501-0

Sozialer Dienst  07351/501-260 / 501-261

- Beratungstelefon für Demenzerkrankungen

Hilfen und Entlastungsmöglichkeiten beim Umgang mit altersverwirrten Menschen: Zentrum für Psychiatrie (ZfP) Bad Schussenried  07353/ 33-1385/ 33-0

- Caritas - Hilfen im Alter 07351/ 5005-0 /-132/-133/-134

Kolpingstr.43; 88400Biberach hia@caritas-biberach.de

Beratung für Hörgeschädigte 07351/5005-123 FAX5005-183

- Diakonie - Hilfen im Alter 07351/1502-50/51 FAX1502-20

Wielandstr. 24 , 88400 Biberach info@diakonie-biberach.de

- Kreisgesundheitsamt (Sekr.)  07351/ 52-151

Rollinstr.17, 88400 Biberach gabriele.lott@biberach.de

- Sozialdienst in der Kreisklinik Biberach 07351/ 55-1561

- Kreisklinik f. geriatrische Rehabilitation 07351/ 55-1245

- Beratung für Blinde und Sehbehinderte

LVA Bahnhofstr.29 in Biberach am 1. Mittwoch im Monat

von 13.00 – 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Landesblindenverb. Ost-Baden-Württemberg

Gerhard Schönig, Hailingstr. 48; 73033 Göppingen

- Rheuma Liga Baden-Württemberg 07582/ 800588

Federseeklinik, 88422 Bad Buchau

- Sozialverband VdK: Kreis u. Ortsverband

Beratung, Antragstellung und Rechtsbeistand in allen Fragen des Sozialrechts (z.B. Renten-, Krankenkassen-, Behinderten-Recht bis zur Klage beim Sozialgericht). - 36 Ortsverbände im Landkreis. Adresse: Königsbergallee 1, 88400 Biberach

Sprechst. mittwochs nach Termin-Absprache.

Kreis- u. Ortsverband  07351/ 29114

Sozial-Rechtsabteilung  07351/ 21844

- Beamten- /Beihilferecht (für Mitglieder)  07351/ 75393

Bund d. Ruhestandsbeamten Gustav Hauser

-Deutsches Rotes Kreuz - Kurvermittlung / Seniorenreisen

Das DRK vermittelt spezielle Kuren oder Reisen für Ältere, Behinderte oder Personen mit anderen Einschränkungen 07351/ 15700

2.3 Altersgerecht (Neu-/ Um-) Bauen

Wohnberatung im Alter und bei Behinderung

Beim Neubau informiert sie über die Planung einer barrierefreien Wohnung.

Bei der Umgestaltung der Wohnung berät sie mit den Zielen:

- Selbständigkeit und Mobilität in der Wohnung erhalten.

- Erleichterungen durch Hilfsmittel schaffen

- Pflegesituationen erleichtern und

- den Umzug ins Heim zu vermeiden.

Sie hilft, in der Wohnung Hindernisse zu erkennen, und erarbeitet mit den Interessenten individuelle, kostengünstige Änderungen, einschließlich Finanzierungsberatung. Sie bietet Informationen über mögliche finanzielle Hilfen. Absprachen mit Behörden, Handwerkern, Vermietern werden bei Bedarf übernommen. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen unterstützen die Arbeit. Kontakt: Ursula Fietze, Caritas 07351/ 5005-123

FAX 5005-184 Email: wob@caritas-biberach.de

Sozialnetz

In Kooperation mit dem Architekturbüro Berghammer werden Neubau und Sanierungsarbeiten geplant, Handwerker vermit-telt, Kostenschätzungen durchgeführt und Finanzierungsbera-tung für Betroffene angeboten.

Institutionen wie z. B. Seniorenanlagen, Kirchengemeinden, Bauträger und Kommunen erhalten barrierefreie Planungen und konzeptionelle Entwürfe für Ihre speziellen Anliegen.

Kontakt: Sozialnetz Ursula Schmid-Berghammer (Dipl.-Soz. FH) & Siegfried Berghammer (Dipl.Ing.HDK)

07351/ 22080 FAX 22016 Email: sozialnetz@tesionmail.de

„Sprungbrett“ – Wohnraumanpassung

Selbständig bleiben trotz Behinderung oder Pflegebedürftig-keit. Kompetente Beratung zu allen die Pflege betreffenden Themen: Wohnraumanpassung von der Wohnungsanalyse bis zur Handwerkervermittlung, Pflegeberatung von der Vermittlung von Pflegediensten und Hilfsmitteln bis zum behindertengerechten Auto.

Kontakt: Sabine Kessler, Dipl. Bauing.(FH), staatl. anerk. Altenpflegerin 07352/ 4845 FAX 94 09 01

E-Mail: sabine@sprungbrett-bc.de

3. Ambulante häusliche Pflegedienste

Sie bieten Grund-, Behandlungspflege sowie hauswirtschaft-liche Versorgung (auch am Wochenende) in der eigenen Wohnung an und sind  rund um die Uhr erreichbar:

Arbeitersamariterbund Biberach 07351/ 1509-0

grimm@asb-orsenhausen.deOrsenhausen 07353/ 9844-0

Ev. Sozial-/Diakoniestation Biberach  07351/ 1502-30

und Bad Schussenried materna@diakoniestation-bc.de

Kath. Sozialstation Biberach  07351/ 1522-0

sozialstation@pflegesosoz-bc.de

Sozialstation Laupheim/Schwendi  07392/ 16 91 10

Info@sozialstation-Laupheim-Schwendi.de

Sozialstation Rottum-Rot-Iller e.V.  07352/ 9230-0

(Ochsenhausen) sozialstation_ochsenhausen@hotmail.com

Sozialstation Riedlingen  07371/ 932020

sozialstation.riedlingen@t-online.de

Krankenpflegedienst Sippel Schemmerhofen 07356/ 91973 FAX 928835

Krankenpflegedienst Grimm 07351/ 827282 FAX 82 72 72

Mobiler Pflegedienst Christian 07351/12200 FAX 1 22 60

Hauskranken-Pflegedienst Laupheim  07392/ 91 11 70

Mobiler Krankenpflegedienst Schwendi 07353/ 98410

Priv. Pfleged. Bad Schussenried 07525/ 7401

Ambulanter Pflegedienst Bad Schussenried 07583/ 91253

Ambulanter Pflegedienst Riedlingen  07371/ 9239-43

AKIP Amb. Kranken- und Intensivpflege 07351/ 579974

FAX 421379 info@akip-bc.de

Mobile Dienste Schlosspark,Ehinger Str. 28, 88400 Biberach,Tel.: 07351/80206-650 Fax: 07351/80206-659

4. Betreuungs-, Haus- und Gartenhilfen

4.1 Organisierte Nachbarschaftshilfe

Die Nachbarschaftshilfe bietet stundenweise

persönliche Hilfe durch Gespräche, Spaziergänge, Begleitung zum Arzt

Hilfe im Haushalt beim Kochen, kleineren Reinigungsarbeiten oder Erledigen von kleineren Besorgungen

Betreuung von Kranken zur Entlastung von Familien und pflegenden Angehörigen.

Der Stundensatz liegt örtlich verschieden zwischen 8.- bis 10.- €. Die Helferinnen können keine Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung übernehmen. Träger dieser ehrenamt-lichen Dienste sind überwiegend katholische und evangelische Kirchengemeinden.

Ort Einsatzleiterin 

Altheim Fr. Kraus 07371/ 3559

Attenweiler Fr. Peiffer 07357/ 603 Fr. Schilling 07357/ 13 82

Bad Buchau Fr. Köll 07582/ 3361

Bad Schussenried kath. Fr. Buck 07583/ 3147 ev. Fr. Demary 07583/ 2597 Fr. Duelli 07583/ 1368

Biberach ev. Fr. Bechter 07351/ 1502-32

kath.Sozialstation 07351/ 1522-0

Birkenhard Fr.Haug 07351/ 7 32 48

Berkheim Fr. Birl 08395/ 1505

Binzwangen Fr. Reck-Zuchotzki 07371/ 96 10 48

Burgrieden Fr. Lutz 07392/ 1 07 27

Daugendorf Fr. Schmid 07371/ 20 80

Dettingen Fr. Rossa 07354/ 2928

Dürmentingen Fr. Schirmer 07371/ 64 33

Eberhardzell Fr. Wiedenmann 07355/ 17 19

Ellmannsweiler Fr. Scheffold 07351/ 1 28 95

Ellwangen Fr. Vukelic 07568/ 430

Erolzheim Fr. Högerle 07354/ 78 83

Ertingen Fr. Späth-Häußler 07371/ 6785

Ort Einsatzleiterin 

Gutenzell Fr. Hutzel 07352/ 81 54

Haslach Fr. Haag 08395/ 2225

Hochdorf Fr. Moser 07355/ 77 64

Ingoldingen Fr. Parbs 07355/ 18 90

Kirchberg Fr.Ulmschneider 07354/ 1897

Kirchdorf Fr. Königsberger 07354/ 83 05

Langenenslingen Fr. Spieler 07376/ 823

Laupertshausen Fr. Scheffold 07351/ 12895

Laupheim ev. Fr. Wery 07392/ 5461

kath. Fr. Frieben 07392/ 9728-43

Maselheim Fr.Grimm 07351/14332 Fr.Schlachter07351/75371

Mittelbiberach Fr. Stark 07351/ 80156

Mittelbuch Fr. Weber 07352/ 16 90

Mutensweiler Fr. Bienek 07583/ 547

Obersulmetingen Fr. Hensinger 07392/ 2322

Ochsenhausen Fr. Rist 07352/ 2266

Reinstetten Fr. Roth 07352/ 5 13 99 Fr. Wespel 07352/ 4479

Riedlingen H. Saier 07371/ 93 20 20

Ringschnait Fr.Müller 07352/ 37 96

Rot a.d. Rot Fr. Haag 08395/ 2225 Fr. Herrmann 08395/ 24 62

Rottum Fr. Schiele 07352/ 83 12

Schemmerhofen Fr. Cornely 07356/ 822

Schweinhausen Fr. Reich 07355/ 15 71

Schwendi Fr. Christ 07353/ 98410

Stafflangen Fr. Andritsch 07357/ 808

Steinhausen/Rottum Fr. Schiele 07352/ 83 12

Tannheim H. Wellen 08395/ 1092

Ummendorf ev. Fr. Bechter 07351/ 1502-32

Ummendorf kath. Fr. Puhlmann 07351/ 2 43 47

Unlingen Fr. Schneider 07371/ 34 72

Unteressendorf Fr. Geiger 07355/ 1315

Uttenweiler Fr. Dornfried 07374/ 438

Wain Fr. Böhringer 07353/ 2447

Warthausen/ Birkenhard kath. Fr. Haug 07351/ 73248

ev. Fr. Bechter 07351/ 1502-32

Zell-Bechingen Fr. Fisel 07373/ 653

Zwiefaltendorf Fr. Hörmann 07373/ 2157

4.2 Familienpflege

Bei “Ausfall bzw. nicht mehr voller Belastbarkeit der Hilfen in der Familie z.B. der Oma” unterstützen junge Familien bei Krankheit, Kur usw. neben der Nachbarschaftshilfe

ausgebildete Familienpflegerinnen der Sozialstationen 07352/ 923033

oder Frauen der Maschinenring Soziale Dienste gGmbH 07351/3476-42.

4.3 Hausmeister- und Gartendienste

Hausmeistertätigkeiten, Hilfe bei Gartenarbeiten Schneeräumen, handwerkliche Arbeiten usw. bieten gewerbliche Dienstleister (siehe -Buch unter Garten, Hausmann, Hausmeister, Handwerk-Dienstleistungen) und die Fachberatungsstelle für alleinstehende Wohnungslose 07351/18828-11/12

5. Weitere Pflege ergänzende Hilfen

5.1 Hausnotrufsysteme / Funkfinger

Das System besteht aus einem Zusatzgerät zum Telefon und einem Funkfinger, den man als Kette, Armband oder Brosche ständig im Haus bei sich tragen kann. Im Notfall drückt man auf den Funkfinger. Die Notrufzentrale versucht entweder Kontakt mit dem Betroffenen aufzunehmen, benachrichtigt Angehörige oder sendet Hilfe.

Wenn Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegeversicherungs-gesetz anerkannt ist und der Anbieter Vertragspartner der Pflegekasse, übernimmt die Kasse einen Teil der Kosten.

Deutsches Rotes Kreuz (DRK) 07351/ 15700

ASB 07353/ 98440

Krankenpflegedienst Grimm 07351/ 82 72 82

Service Ruf Zentrale Ottobeuren 08332/ 93131

5.2 Essen auf Rädern / Mittagstische

Tiefgefrorene Auslieferung:

Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Biberach 07351/ 15700

Das Essen wird ein Mal pro Woche im gesamten Landkreis geliefert. Tiefkühlschrank oder Aufwärmgerät können ausgeliehen werden.

Warme Auslieferung

- Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) täglich Mo. - So.

Bereich Biberach/Ochsenhausen  07351/ 1509-16

Bereich Laupheim/Schwendi 07353/ 9844-0

- kath. Sozialstation Biberach  07351/1522-0

- Krankenpflegedienst Biberach  07351/ 82 72 82

- Biberach Bürgerverein Mo.-Sa.  07351/ 31182

- Bad Schussenried (Bad Buchau + Ingoldingen)

Haus Regenta  07583/ 405-124

- Bad Buchau Marienheim Abholen 07582/ 2398

- Ertingen, Binzwangen, Neufra Essen auf Rädern vom

Alten-Pflegeheim St. Georg 07371/95030

- Laupheim (Stadt) Hospital Mo.-Sa. 07392/ 9728-0

- Riedlingen: Mittagstisch Konrad-Manopp Stift

 07371/ 92710

Seniorengenossenschaft Mo.-Sa.07371/3306;07371/3424

Mittagstische

Gaststätten bieten ABO – Essen an, ebenso wie Heime einen Mittagstisch für ältere Menschen anbieten.

- im Bürgerheim, Königsbergallee 8, Biberach

Mo. - So. von 12.00 -13.00 Uhr

Anmeldung nicht erforderlich  07351 / 70 97 - 0

- im Altenheim St. Josef (Essen holen möglich)

Fischbacher Str. 28 Eberhardzell, täglich von 12.00 – 13.00 Uhr Anmeldung: Fr. Ruß  07355/ 930813

- Haus Regenta Bahnhofstr.10 Bad Schussenried

07583/405-124

- Altenzentrum GOLDBACH, Bahnhofstr. 15, Ochsenhausen,

Mo. - So. von 11.00 – 13.30 Uhr, Anmeldung erwünscht, Essen holen möglich, Verkauf von Geschenk-Restaurant-gutscheinen im Wert von 5,00 €  07352 / 949190

5.3 Hospizgruppen

Schwerkranke und Sterbende sollen das Lebensende in der vertrauten Umgebung verbringen können. Deshalb kommen die Begleiter der Hospizgruppe unentgeltlich zur Entlastung ins Haus, ins (Pflege-) Heim oder ins Krankenhaus. Sie wollen im Rahmen ihrer persönlichen und zeitlichen Möglichkeiten einfach Da-sein, zum Zuhören, Reden, unabhängig von Konfession, Weltanschauung oder Nationalität. Sie wahren die Diskretion. Allerdings können sie keine hauswirtschaftlichen und pflegerischen Dienste ersetzen.

Kontaktadressen / Einsatzleitung Hospizgruppen

Biberach / Umgebung: über Handy (D1) 0170/ 4 88 99 29;

(D2) 0174/ 3 16 95 70

Laupheim / Umgeb. Ökumenischer Hospizdienst:

Fr. Joester 07353/ 91119 oder Handy 0171/ 9176936

Ochsenhausen / Illertal Handy 0162/ 8275526

Fr. Raffalsky 07352/ 9 31 98 Fr. Steur 07354/ 76 36

Riedlingen: Fr. Schenk 07371/ 3055

Uttenweiler: Fr. Merk 07374/ 358

Bad Schussenried/ Umgebung Handy 0174/ 4 07 43 83

5.4 Notfallseelsorge

Wer plötzlich von Schicksalsschlägen betroffen ist wie z.B. dem Tod eines Angehörigen, Verkehrsunfall oder Wohnhausbrand, kann in den ersten 24 Stunden und Tagen von einem Notfallseelsorger begleitet werden. Kontakt über Notrufzentrale der Feuerwehr Tel. 112 oder über den kath. Dekanatsverband, B. Seeger oder Pfarrer F. Lechner.

5.5 Fahrdienste für Behinderte und alte Menschen

Fahrdienste für behinderte und alte Menschen zum Arzt, Therapeuten, für private Zwecke und andere Ziele mit rollstuhlgerechten Fahrzeugen bieten neben privaten Diensten im Bereich Biberach/Ochsenhausen ASB 07351/ 1509-18

im Bereich Laupheim/Schwendi ASB 07353/ 98440

Riedlingen mit Privat-PKW für Mitglieder

Seniorengenossenschaft 07371/ 3424

5.6 Urlaub für Pflegebedürftige und Angehörige

1-2 Mal pro Jahr bietet die Arbeitsgemeinschaft Sozialstationen im Landkreis Biberach eine Erholung mit Vollpension für Pflegebedürftige und Angehörige über 10 Tage als Freizeit für Pflegebedürftige und Angehörige an. Teilnehmen können Paare, aber auch allein stehende Pflegebedürftige. Die Pflege (auch nachts) und Aktivierung wird von Fachkräften übernommen. Außerdem finden Ausflüge, Gesprächsrunden mit Sozialpädagogen statt. Informationen bei

Diakonie  05351/ 1502-50

Caritas  07351/ 5005-134

6.0 Gruppenangebote für Betroffene und Angehörige

6.1 Gesprächskreise für pflegende Angehörige

Information über rechtliche, medizinische und pflegerische Themen. Der Erfahrungsaustausch gibt neue Ideen und Mut. Die begleitenden Sozialarbeiter beraten auf Wunsch und helfen, neue Kraftquellen zu erschließen

Treffen wo und wann:

Bad Buchau: Kath. Gemeindehaus, Weiherstr. 43

jeden zweiten Dienstag im Monat von 14.30 - 16.30 Uhr

Biberach: "Ochsenhauser Hof", Gymnasiumstr. 26

jeden 1. Donnerstag im Monat von 14.00 - 16.00 Uhr

Illertal/Erolzheim: Seniorenzentrum, Leutkircher Str. 1/1,

jeden zweiten Donnerstag im Monat von 14.00 - 16.00 Uhr

Laupheim: im Hospital, Marktplatz 11

jeden letzten Dienstag im Monat von 14.00 - 16.00 Uhr

Ochsenhausen: kath. Gemeindehaus, Jahnstr. 6,

jeden ersten Dienstag im Monat von 14.00 - 16.00 Uhr

Riedlingen: Sozialstation, St. Gerhard Str. 16,

jeden ersten Mittwoch im Monat von 14.00 - 16.00 Uhr

Kontakte: Diakonie  07351/1502-50/51

Caritas  07351/ 5005-133/-134

6.2 Anregungs-/ Betreuungsgruppen

a)Anregungs-/Bewegungsgruppen:

Kaffee, Gymnastik, Singen und anregendes Miteinander in einem rollstuhlgerechten Haus, Pflegefachkraft leistet Hilfe, Abholung ist möglich.

Biberach im Ochsenhauser Hof Gymnasiumstr. 28.

am zweiten Mittwoch im Monat von 15.00 - 17.00 Uhr

Diakonie 07351/1502-12.

Riedlingen im Johannes-Zwick-Haus, Goldbronnenstr.1

am 3. Dienstag im Monat von 15.00 - 17.00 Uhr

Sozialstation  07371/ 932021

Illertal im Seniorenzentrum Erolzheim, Leutkircher Str.1/1

an einem Mittwoch im Monat von 15.30-17.30

Diakonie 07351/1502-51

b)Betreuen und Verwöhnen in Biberach und Umgebung

Einmal im Monat donnerstags von 13.30 – 19.30Uhr und samstags von 10.00-16.00Uhr mit Essen, Musik, Spielen, Dias, Basteln…. im Ev. Gemeindehaus, Sandgrabenstr. 35.

Anmeldung: Diakonie- Sozialstation 07351/ 1502-30

c)Betreuungsgruppen für dementiell erkrankte Menschen

Kleine Gruppen mit Programm: Förderung der Kommunikation, Sinnesanregung, Sitzgymnastik, Musik, Zubereiten und Einnehmen von Speisen.

jeweils von 14.00 – 18.00 Uhr an einem Tag in der Woche:

Biberach Stadtteilhaus Gaisental Dienstags

Bad Schussenried Abt Siard Haus Mittwochs

Ochsenhausen DRK Ochsenhausen Donnerstags

Abt-Siard-Haus  07583/ 33-1385

Ingoldingen „Morgenröte“ Landjugendheim Donnerstags

Roswitha Zinser  07355/ 930230

Dr. Birgit Wuttke-Barth  07355/ 1604

Laupheim „Abendsonne“ Ev. Gemeindehaus Donnerstags

ASB Orsenhausen  07353/ 9844135

Riedlingen Tagespflege am Wochenmarkt Mittwochs

Seniorengenossenschaft Fr. Hennes  07371/ 923170

6.3 Angebote für Trauernde:

Nach den ersten Tagen der Lähmung und der ohnmächtigen Trauer kommt die Zeit des Nachdenkens, in der die Trennung durch den Tod schmerzlich empfunden wird. Man hat viel Zeit zu grübeln, nach dem “Warum“ zu fragen, mit Gott und dem Schicksal zu hadern. Gefühle der Verlassenheit kommen auf, die Frage nach dem Sinn des eigenen Lebens wird gestellt. Nicht immer verstehen einen Nachbarn, Freunde in dieser Zeit und können einen annehmen.

Wer mit seinen Fragen nicht allein bleiben will, sich mit Gleichbetroffenen austauschen, Klagen oder Fragen ohne Angst aussprechen möchte, ist eingeladen zu überkonfessionellen

Gesprächskreisen für Trauernde 

• Biberach und Umgebung:

Kath. Krankenhausseelsorge (Johannes Walter) 07351/551323

Caritas Biberach (Andreas Gratz) 07351/ 5005-134

• Laupheim und Umgebung:

Kath. Pfarramt 07392/ 9636-0

Caritas Biberach (Magdalena Ruf) 07351/ 5005-31

• Riedlingen und Umgebung:

Pfarramt Altheim Th. Borne 07371/ 966479

Geistl. Zentrum Bussen, Sr. Petra M. Brugger 07374/ 1493

Seminare für Trauernde: Termine bei

Caritas Biberach 07351/ 5005-133/134

Diakonie Biberach 07351/ 1502-50

Ev. Bildungswerk 0751/ 41041

Kath. Bildungswerk 07173/ 9359-0

Kloster Heiligkreuztal 07371/ 186-0

6.4 Selbsthilfegruppen

Sie bieten Information über

- Krankheitsentstehung und Problem auslösende Hintergründe

- Diagnose und Behandlungsmöglichkeiten

- Hilfen, die den Alltag erleichtern

- Kontakte und Erfahrungsaustausch mit Gleichbetroffenen

- Gruppe für Angehörige von Alzheimer- und Demenzkranken Menschen im Landkreis BC

jeden vierten Dienstag im Monat 14.00-16.00Uhr

im Kreisgesundheitsamt, Rollinstr. 17  07351/ 52-172

- Schlaganfall Cornelia Mayer  07392/ 2369

Helene Fetsch  07351/ 32465

- Parkinson Penelope Argiti-Ramme  07351/ 72262

- "Amsel" (Multiple Sklerose) Peter Bystron  07351/ 17575

- Altersbedingte Macula-Degeneration (Sehverlust)

Marianne Sikora-Schoeck 07351/ 72018

Hedwig Koehler-München  07351/ 9539

- Psych. Kranke/ Angehörige

Gemeinde-psychiatrisches Zentrum  07351/ 587950

Rheumaliga Gesprächskreise Bad Buchau- Biberach

1) DAK – Pfluggasse 4

jeden 1. Dienstag im Monat von 18.15-20.15Uhr

Gertrud Maier  07351/ 75609

2)AOK – Zeppelinring 2-4 Biberach

jeden letzten Donnerstag im Monat von 16.00-18.00Uhr. Monika Annuß 07351/ 29615

Rheumaliga AG Bad Schussenried Jahresprogramm

Horst Blaser  07583/ 9401-70 info@bad-schussenried.de

Weitere Gruppen und Informationen über spezielle Sport- und Gymnastikgruppen bei Rheuma, Schlaganfall, Koronar-erkrankungen findet man im Selbsthilfe- (und Behinderten-sport-) gruppen – Verzeichnis der AOK Biberach (z.B. Sucht, Krebs, Deutsche Ilco, Morbus Bechterew, Diabetiker, Osteoporose etc.)  07351/ 501-260/ 261.

7. Seniorenwohnung, Tages-, Kurzzeit-, Dauerpflege:

(Betreute) Seniorenwohnungen (SW) sind oft an Heime angegliedert, aber so gebaut, dass man sich bei Behinderung möglichst selbständig versorgen kann. Garten- und Hausmeisterarbeiten entfallen. Die Betreuung, auch bei Krankheit, ist verschieden organisiert und muß erfragt werden.

Tagespflege (T): mit Abholung, Mahlzeiten, Aktivierung und Pflege von 8.00 - ca. 17.00 Uhr. Sie wird von der Pflegekasse bei Pflegebedürftigkeit teilweise übernommen; Eigenbeteiligung für Unterkunft und Essen.

Kurzzeitpflege (K): Versorgung des Pflegebedürftigen für 4-6 Wochen im Heim, auch nachts, insbesondere zur Erholung/Urlaub der Angehörigen. Ein Zuschuss der Pflegekasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Alternative Entlastung bieten die Freizeit für Pflegebedürftige (s. 5.6 S.19) und das “Hostel” (= Hospital + Hotel) der Kreisklinik Ochsenhausen. Es nimmt auch Patienten auf, die zu gesund für die Klinik sind, aber ihren Alltag z.B. nach Operation noch nicht selbst meistern können.

07352/ 207-218 E-mail: helene.maucher@kliniken-bc.de.

Dauerpflege (D): Der Pflegebedürftige lebt auf Dauer im Alten- oder Pflegeheim. Die Kosten werden z. T. von der Pflegekasse (s. A.10), vom Betroffenen selbst, seinen Angehörigen und bei Bedarf vom Sozialamt (s. A.11.2) übernommen.

7.1 Einrichtungen im Landkreis

K/D Marienheim, Schmidgasse 7 07582/ 926-9326

88487 Baltringen

T/K Privat Fr. Glaser, Dürnachstr. 18 07356/ 1740

88427 Bad Schussenried

SW Pfarrer-Leube Str. 4 07583/ 9403-0

SW/T/K/D Haus Regenta, Bahnhofstr. 10 07583/ 405-0

FAX 405-110 regentabs@t-online.de

T/K/D Heim für Demenzkranke und das

T/K/D Abt-Siard-Haus 07583/33-1382

Aulendorfer Str.63

FAX 33-1384

christoph.vieten@zfp-bad-schussenried.de

SW Ackermanngem. Köhlesrain 2/4 0711/ 532107

SW Königsbergallee GWO Laupheim 07392/ 7097-0

SW/T/K/D Bürgerheim; Königsbergallee 8 07351/ 476-0

FAX 476-200 kontakt@buergerheim.net

K/D Kreispflegeheim, Riedlinger Str. 84 07351/ 55-1335

FAX 55-1299 service@kliniken-bc.de

SW/D Pflegestation Lindenpark, Ritter v. Essendorfstr. 1

Tel.: 07351/8020013

FAX: 07351/8020019

pflegestation-lindenpark@t-online.de

SW/T/K/D Wohnpark Im Jordanbad 9 07351/ 343-510

FAX 343-510 haga@wohnparks.de

88436 Eberhardzell FAX 9308-20

K/D St. Josef, Biberacher Str. 18 07355/ 9308-11

88453 Erolzheim

T/K/D Seniorenzentrum Leutkircher Str. 1/1 07354/ 9335-0

Fax 9335-11 schneiderm@zieglerscheanstalten.de

88347 Kirchdorf

SW Seniorenresidenz, Hauptstr. 12 08335/ 909-0

88521 Ertingen Anmeldung 07371/ 508-27

SW/D St. Georg, Georgstr. 5 07371/ 9503-10

FAX 9503-20 seniorenzentrum@ertingen.de

88515 Langenenslingen FAX 96213-99

SW/T/K/D Haus für Senioren, Stuckenstr.1 07376/ 96213-0

88471 Laupheim

T/K/D Kreispflegeheim, Bronner Str. 34 07392/ 707-0

FAX 707-285 service@kliniken-bc.de

D Hospital z. Hl Geist, Marktplatz 11 07392/ 9728-0

FAX 9728-38

88416 Ochsenhausen

SW Abt-Weltin-Haus, Ulmer Str.17; GWO 07352/ 51326

SW/K/D Hospital Goldbach, Bahnhofstr.15 07352/ 949-100

FAX 949-112 AZGoldbach@web.de

88499 Riedlingen

T/K/D Konrad-Manopp-Stift, Berliner Str. 46 07371/ 92710

FAX 9271-60 Keppler-stiftung@altenzentrum-riedlingen.de

SW/T Seniorengen. Haus am Wochenmarkt 07371/ 923170

K/D Kreispflegeheim, Zwiefalter Str. 62 07371/ 184-102

FAX 184-102 service@kliniken-bc.de

K/D Eichenau, Hofstr. 2 07371/ 33-1382

FAX 33-1384 irmgard.kasser@zfp-bad-schussenried88477 Schwendi

T/K Privat Fr. Danner, Gartenstr.26 FAX2631 07353/ 3013

T Samariterheim,Orsenh. Samariterweg 1 07353/ 9844-0

SW/D Seniorenzentrum Sofie Weishaupt 07353/ 9844-400

Mühleweg 13-15 pflegeheim@asb-orsenhausen.de

D Weihungszell Maienfeld 5 07347/ 601-0

FAX601-100 info@seniorenheim-weihungszell.de

Pflegezentrum Schlosspark

88447 Warthausen, Ehinger Str. 28

Tel.: 07351/80206-0, FAX 80206-706

pflegezentrum-schlosspark@t-online.de

7.2 Für geistig behinderte alte Menschen

88437 Maselheim - Heggbach info@heggbach.de

K/D Heggbacher Einrichtungen  07353/ 81-0 FAX 81116

7.3 Einrichtungen außerhalb des Landkreises

88361 Altshausen

K/D Pflegeheim der Gem., Saulgauer Str. 8 07584/ 2711

K/D Wohnpark St. Josef, Schillerstr. 20 07584/ 924-0

87740 Buxheim BRK - Seniorenheim

K/D Rot-Kreuz-Str. 5 08331/ 9771-0

87748 Fellheim Johanneshof Schloß Fellheim FAX 9094-4

K/D Ulmer Str.6 postkorb@fellheim.jsd.de08335/ 9090

89165 Dietenheim - Regglisweiler Seniorenheim St.Maria

Zollbergstr.1 07346/ 956-0

89257 Illertissen Caritas-Altenzentrum St. Hedwig

T/K/D Beethovenstr. 6 07303/ 9677-0

87700 Memmingen Diakonisches Werk

T/K Rheineckstr. 45 08331/ 75810

89597 Munderkingen

K/D Altenzentrum St. Anna 07393/ 9503-0

K/D 89250 Senden Altenzentrum St. Elisabeth

Zeisestr. 19 07307/ 808-0

89073 Ulm Pro Seniore Residenz Friedrichsau

SWT/K/D Eberhardtstr. 91-95 0731/ 92419

89269 Vöhringen Caritas-Altenzentrum

K/D Vogelstr. 8 07306/ 9677-0

8. Treff-Möglichkeiten/ Kontakte/ Engagement

Besuchsdienste werden von Kirchengemeinden und örtliche Initiativen angeboten.

Treffmöglichkeiten bieten Kirchengemeinden und Gemeinden in ihren Seniorenkreisen, Vereine, örtliche Verbände an. Anfragen bei örtlichen Anlaufstellen der Gemeinden oder Pfarrämtern oder bei den unter 2. genannten Beratungsdiensten.

Auch im Alter kann man sich noch engagieren und damit den eigenen Alltag gestalten und für andere etwas tun. Über soziales Engagement seiner über zwanzig Mitglieder informiert das Netzwerk Ehrenamt 07351/ 5005-0/ -132 (dort sind auch örtliche Netzwerke zusammengeschlossen).

A Informationen

A.1 Rentenfragen - Auskünfte

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Rente nur nach Antrag, der 3 Monate vorher gestellt werden sollte. Für den Antrag sind mitzubringen:

- Personalausweis

- Kto - Nr. der Hausbank

- Versicherungsverlauf bzw. -nachweise.

Auskünfte und Anträge bei:

- Ortsbehörde (Rentenstelle) der jeweiligen Gemeindeverwaltung (z.B. Biberach Tel. 07351/ 51-208)

- beim zuständigen Rentenversicherungsträger für Angestellte BfA - Ulm mit Sprechtag in der DAK, Pfluggasse 4 in Biberach Do. 8.30-13.00 und 14.00 – 15.30 Uhr  07351/ 15650

- für Arbeiter z.B. LVA - Bahnhofstr.29 07351/ 5809560

- landwirtschaftl. Sozialvers. Amriswilstr.60 07351/ 347622

oder anderen zuständigen Rentenversicherungsträgern

A.2 Schwerbehindertenausweis + Kriegsopferfürsorge

Wenn dauerhaft eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung von mindestens 50% vorliegt, kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. In ihn wird der Grad der Behinderung und das Merkzeichen für die Art der Behinderung eingetragen. Je nach Schwere und Behinderungsart können unterschiedliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden (z.B. steuerliche Erleichterungen, unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Befreiung von Rundfunkgebühren, ermäßigte Eintrittspreise).

Anträge des Versorgungsamtes gibt es beim

Landratsamt 07351/ 52-254

A.3 a) Rundfunk + Fernsehgebührenbefreiung

Die Befreiung ist seit 1.04.2005 direkt bei der Gebührenein-zugszentrale GEZ, 50656 Köln, Service -Tel. 0180/ 5791020 (0,12€/min.) zu beantragen.

Antragsformulare erhält man bei der Gemeinde oder kann sie im Internet online ausfüllen und ausdrucken. Beizufügen sind beglaubigte Kopien der Bewilligungsbescheide, beglaubigt von dem Amt, das den Bescheid ausgestellt hat oder der Gemeinde.

Man erhält die Befreiung, wenn man eine der folgenden Vorraussetzungen erfüllt:

- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF bei Sehbehinderten (mindestens 60%), Hörgeschädigte, die sich auch mit Hörhilfe nicht verständigen können, sowie anderweitig Behinderte mit einem Grad der Behinderung von 80% .

- Sozialhilfe

a) Hilfe zum Lebensunterhalt

b)Hilfe zur Pflege, auch wenn sie als Kriegsopferfürsorge

oder Lastenausgleich gewährt wird.

c) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,

- Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II,

- Personen die Bafög beziehen und nicht bei den Eltern leben.

A.3 b) Telefongebührenermäßigung

Liegt ein Bescheid über die Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren vor, kann ein Antrag auf Gebührenermäßigung für das Telefon direkt bei der Telekom oder im nächsten T.Punkt – Laden gestellt werden.

A.4 Wohngeld - Wohnberechtigungsschein

Für den Einzug in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung benötigt man einen Wohnberechtigungsschein. Er wird erteilt, wenn man die Einkommensgrenze gemäß Wohngeldgesetz unterschreitet.

Wohngeld als staatlichen Zuschuss können Mieter (Mietzuschuss) und Eigentümer (Lastenzuschuss) bekommen. Ob und wie viel man bekommt, hängt von der Höhe des Familieneinkommens, der Zahl der Familienmitglieder, dem Alter und der Größe der Wohnung sowie der Höhe der Kaltmiete bzw. der Belastung durch die Wohnung ab.

Den Antrag für Wohnberechtigungsschein und Wohngeld kann man bei der Gemeinde (Biberach 51-227) stellen oder beim Landratsamt Biberach 07351/ 52-259.

A.5.0 Rechtsfragen

A 5.1 Rechtsberatung, Prozesskostenhilfe

Personen mit rechtlichen Problemen, die sich aufgrund ihres geringen Einkommens keinen Rechtsanwalt leisten können, haben Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.

Für einen alleinstehenden Ratsuchenden ist die Einkommensgrenze (Stand Sept. 2004) 364 € (für ein Ehepaar 728 €; für jede weitere unterhaltene Person sind weitere 256€ zuzurechnen) zuzüglich Unterkunfts- und Heizungskosten. Bei der Einzelfallprüfung können weitere erhöhte Aufwendungen (z.B. infolge Krankheit) berücksichtigt werden. Einkommensnachweise sind erforderlich. Auskünfte und “Beratungshilfescheine” beim Amtsgericht Biberach,  07351/59-0

A.5.2 (Vorsorge-) Vollmacht oder gesetzliche Betreuung

Für den Fall, dass jemand aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung seine Angelegenheiten (Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge oder Aufenthalt) ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, ist es ratsam, dass der Betroffene vorsorgend eine Vollmacht erteilt. Über die Person des Bevoll-mächtigten (Ehegatte, Kinder, andere Verwandte oder Bekannte) entscheidet der Vollmachtgeber.

Das Handeln mit einer Vollmacht ist unbürokratisch, setzt jedoch großes Vertrauen voraus. Die Beurkundung der Vollmacht durch den Notar empfiehlt sich, da diese unzweideutig ist und von allen Behörden, Banken etc. anerkannt wird.

Wenn jemand wegen Krankheit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und niemand bevollmächtigt ist, wird durch das Notariat-Vormundschaftsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Im Gegensatz zum Bevollmächtigten steht er unter Aufsicht des Vormundschaftsgerichts und muss Rechenschaft über finanzielle und andere Entscheidungen ablegen. Eine Betreuungsverfügung ist für das Vormundschaftsgericht hilfreich, in der der Betroffene die Person des Betreuers vorschlägt. Näheres bei:

- Notariat bzw. Amtsgericht als zuständiges Vormundschaftsgericht (siehe A.5.4)

- Betreuungsbehörde beim Landratsamt  07351/ 52-330

- Betreuungsverein Biberach  07351/ 17869

A.5.3 Patientenverfügung

In der Patientenverfügung erklärt man seinen Patientenwillen, dass man bei schwerer Krankheit oder am Lebensende z.B. auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht und man nicht selbst im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte entscheiden kann. Hilfreich ist, die Verfügung mit Angehörigen oder dem Hausarzt zu besprechen und ihnen eine Kopie zu geben.

Da häufig noch andere Fragen zu entscheiden sind, sollte man gleichzeitig an die Formulierung einer (Vorsorge-) Vollmacht oder Betreuungsverfügung denken (siehe A.5.2).

Mitglieder des Arbeitskreis Vorsorge geben Informationen vor Ort als Vorträge oder Einzelgespräche:

Biberach, Bad Schussenried Ingoldingen Monika Berlinghof 

07351/ 180736

Ochsenhausen/ Illertal Annette Hellgoth 07358/ 1531

Riedlingen/Langenenslingen Hildegard Gebele 07376/ 9134

Burgrieden/Schemmerhofen Irmentraud Härle 07392/ 7187

Alternativ findet man Unterstützung bei Beratungsdiensten (unter 2.) wie Betreuungsverein, Caritas, Diakonie und Gesundheitsamt.

A.5.4 Testament

Wer Streit und Unklarheit unter seinen Erben vermeiden will, sollte ein Testament errichten. Ein selbst verfasstes Testament ist gültig, wenn es vom ersten bis zum letzten Wort eigenhändig und handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Im Todesfall gilt vor dem Gesetz das zuletzt geschriebene Testament. Deshalb sollte Ort und Datum nicht vergessen werden. Bei Ehepaaren kann es sinnvoll sein, ein gemeinschaftliches Testament, bei Paaren ohne Trauschein einen Erbvertrag abzufassen. Damit ein Testament nicht verloren geht, kann man es beim Notariat hinterlegen.

Ort Zuständiges Notariat 

Biberach, Mittelbiberach I Biberach 07351/ 1803-10

Attenweiler II Biberach 07351/ 1803-20

Warthausen, Schemmerhofen III Biberach 07351/ 1803-30

Ummendorf, Eberhardzell, Hochdorf V Biberach 07351/ 1803-50

Stadt Laupheim Laupheim 07392/ 9638-10

Burgrieden, Mietingen, Laupheim 07392/ 9638-20

Achstetten, Schwendi, Wain Laupheim 07392/ 9638-30

Ochsenhausen, Maselheim Ochsenh. 07352/ 9236-10

Dettingen/ Iller, Erlenmoos, Erolzheim, Gutenzell-Hürbel, Kirchberg/ Iller, Steinhausen/ R. Ochsen-hausen

07352/ 9236-20

Bad Schussenried, Ingoldingen Bad Sch-ried 07583/ 9419-0

Alleshausen, Allmannsweiler, Bad Buchau, Betzenweiler, Dürnau, Kanzach, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Tiefenbach

Bad Buchau

07582/ 9319-0

Altheim, Ertingen, Unlingen Dürmentingen,Langenenslingen,

Riedlingen, Uttenweiler

Riedlingen

07371/ 187-231

Berkheim, Kirchdorf/ Iller,

Rot a. d. Rot, Tannheim

Tannheim

08395/ 927-0

Wer keinen Fehler bei der Abfassung von Testament oder Erbvertrag machen will, sollte sich vom Notar oder Rechtsanwalt beraten lassen. In den meisten Fällen ist es sinnvoll gegen Gebühr ein öffentliches (notarielles) Testament zu errichten. Man erklärt gegenüber dem Notar mündlich seinen letzten Willen oder übergibt ihm etwas selbst Formuliertes. Notare sind verpflichtet, bei der Abfassung des “letzten Willen” zu beraten und bei der Formulierung zu helfen. Sie geben auch steuerliche Hinweise, insbesondere hinsichtlich der Erbschaftssteuer.

Das notarielle Testament wird immer amtlich verwahrt und nach dem Tod des Erblassers eröffnet. Für die erhobene Gebühr spart der Erbe später die Kosten für einen Erbschein, wenn z.B. ein Grundstück überschrieben werden soll.

Die Steuerfreibeträge bei der Erbschaftssteuer (Stand 2004) liegen bei 307.000,-€ für den Ehepartner (205.000,-€ für ein Kind oder Enkelkind, das an Stelle eines verstorbenen Kindes erbt.

A.5.5 Schenkungen

Sie sind oberhalb der Erbschaftssteuerfreibeträge steuerpflichtig. Bei größeren Vermögen kann es sich aus steuerlichen Gründen oder zur Verringerung des Pflichtteils anbieten, mit der Verteilung seines Vermögens schon zu Lebzeiten mit Hilfe von Schenkungen innerhalb der Steuerfreibeträge zu beginnen.

Im Todesfalle werden Schenkungen, die weniger als 10 Jahre zurückliegen vom Finanzamt dem Nachlass steuerlich zugerechnet.

Bevor man eine größere Schenkung oder Überschreibung von Wohneigentum vornimmt, empfiehlt es sich, den Rat eines Notars oder Steuerberaters einzuholen!

A.6 Hausrat, Haushaltsauflösungen

Neben gewerblichen Anbietern übernimmt der „Verein zur Hilfe für alleinstehende Wohnungslose“ Haushaltsauflösungen oder gebrauchte Möbel (nach Absprache).07351/ 18828-11/12

Gebrauchtmöbel, Elektrogeräte, Haushaltswaren verkauft er im “Second Chance” einem Secondhand-laden Glockengasse 6 (vormals Glaserei Hehl) in Biberach

Di.- Fr. 9.00 -12.30 Uhr Do. u. Fr. 14.00 -17.00Uhr

A.7 Gut erhaltene Kleidung abgeben - günstig bekommen

Gut erhaltene Kleidung z.B. bei einem Sterbefall nehmen folgende bekannte Stellen im Landkreis an und geben sie preiswert oder kostenlos weiter:

Diakonie Biberach 07351/ 1502-10

Wielandstr.24; 88400 Biberach

Kleiderannahme und Kleiderausgabe:

Di.10.00-12.00; 15.00-17.30Uhr; Do., Fr.9.00 -12.00Uhr

Diakonielädele Wielandstr. 22, Biberach

Di. 15.00-17.30Uhr; Mi. 9.00-12.30Uhr

Do. 9.00-12.00Uhr Fr. 9.00-12.00Uhr u. 15.00-17.30Uhr

Diakoniebazar Rollinstr.25, Biberach

Mi. 9.00 – 12.00 Uhr; Do. 9.00-17.00 Uhr; Fr. 9.00-12.00Uhr

Caritas-Kleiderkammer Schwanenstr.15, Biberach

Kleiderannahme: Mo. 14.00 – 16.00 Uhr

Ausgabe: Di. 8.30-10.30; Mi. 15.30 – 17.30Uhr

Deutsches Rotes Kreuz Rot-Kreuz-Weg 27, Biberach

Abgabe Di. 15.00-16.00Uhr  07351/ 15700

Sammelzentrale Aktion Hoffnung Fockestr.23/2, Laupheim

Mo.-Do. 9.30-11.30Uhr und 15.30 – 16.30Uhr

Sa. 9.00-12.00Uhr

Email: sammelzentrale@t-online.de  07392/ 18828

A.7.1 Günstige Lebensmittel für Sozialhilfebezieher

z.B. Brot. Milchprodukte, Gemüse, Obst und Konserven werden günstig verkauft. Den notwendigen Berechtigungsschein erhält man als Leistungsbezieher vom Biberacher bzw. Laupheimer Kreissozialamt, in besonders gelagerten Fällen auch bei Caritas und Diakonie (s. 2.2)

Biberacher Tafelladen, Felsengartenstr. 14

Mi. u. Fr. von 11.00 – 14.00 Uhr

Martinusladen, Pfarrer Aich Str.2, 88471 Laupheim

Di. u. Fr. 15.00-17.00Uhr

A.8 Leistungen für “Häusliche Krankenpflege”

Pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfe zur Verhinderung oder Verkürzung vom Krankenhausaufenthalt. Der Arzt muss diese Hilfe verordnen und die Krankenkasse genehmigen.

A.9 Pflegehilfsmittel und Reparaturservice

Rollstuhl, Toilettenstuhl, Badelifter usw. werden nach ärztlicher Verordnung von Pflege- und Krankenkassen bzw. deren Partnern ausgeliehen (Eigenbeteiligung max. 25 €)

Ein Reparaturdienst wird in der Regel über die zuständige Pflege- oder Krankenkasse angefordert.

A.10 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

”Pflegestufe O” – keine Leistungen

Liegt der Bedarf an pflegerischer Hilfe unter 45 Minuten täglich, müssen die Kosten aus eigenen Mitteln beglichen werden. Bei geringem Einkommen und Vermögen werden sie vom Sozialamt als Hilfe zur Pflege übernommen (s. A.11.2.).

Pflegeversicherung: Pflegestufe I - III

Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ist bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen, die ausführliche Informationen bietet. Der Bedarf an pflegerischer Hilfe wird in der Regel durch den medizinischen Dienst begutachtet, der eine Pflegestufe empfiehlt:

Pflegebedürftig-keit Pflege-stufe Pflegebedarf mehr als (mit hauswirtschaftl. Hilfe)

Erhebliche I 45 Minuten (90 Min.)

Schwer II 2 Std (3Std.).

Schwerstpflege-bedürftigkeit III 4 Std (5 Std)

Rund – um-die-Uhr-

Betreuung, auch nachts

Bei noch erheblich höherem Pflegeaufwand als Stufe III gilt eine Härtefallregelung.

Leistungen der Pflegekassen:

- Pflegegeld (Stufe I 205 €; II 410 €; III 665 €)

- Pflegesachleistung (Stufe I 384 €; II 921 €; III 1432 €; in besonderen Härtefällen 1918 €)

- Zuschuss bei Urlaub/ Verhinderung der Pflegeperson (Verhinderungspflege)

- Zuschuss bei Tages- oder Kurzzeitpflege im Heim

- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich 31,-€

- technische Hilfen wie Rollstuhl, Toilettenstuhl etc. (Eigenbeteiligung maximal 25,-€).

- Zuschuss bis 2.557,-€ für Umbaumaßnahmen

- Rentenbeiträge für die Pflegeperson

- Pflegekurse

- monatlicher Zuschuss bei Dauerpflege im Heim, wenn häusliche Pflege aus medizinischer Sicht nicht möglich (Stufe I 1023 €; II 1279 €; III 1432 € Härtefall 1688 €)

Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus und können Kinder u. a. die restlichen Pflegekosten nicht tragen, kommt Sozialhilfe als Hilfe zur Pflege (siehe A.11.2) in Frage.

Pflegeleistungsergänzungsgesetz

Wer auf Dauer einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung hat und

- unkontrolliert die Wohnung verlässt,

- gefährliche Situationen verkennt oder verursacht,

- seine eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse nicht wahrnimmt,

- unter einem gestörten Tag-/ Nachtrhythmus oder - einem herabgesetzten Urteilsvermögen leidet,

bekommt einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von 460,-€, wenn er mindestens zwei dieser Voraussetzungen erfüllt.

Der Betrag ist zweckgebunden zu nutzen für:

- Tages-, Kurzzeit- oder Nachtpflege

- Tagesbetreuung in Klein-/Betreuungsgruppen

- häusliche Betreuung durch Helferinnen

- Angebote zur Anleitung und Betreuung

A.11 Sozialhilfe und Unterhaltsfragen

Die nachfolgenden Informationen geben nur eine Orientierung. Wegen der Besonderheiten im Einzelfall ist eine Beratung unbedingt erforderlich.

Detaillierte Informationen dazu findet man aktuell im Internet oder in Informationsbroschüren z.B.

- Bundesmisterium für Gesundheit und soziale Sicherung (www.bmgs.bund.de) „Das neue Sozialrecht“.

Im Sozialhilferecht gilt grundsätzlich:

Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen und Angehörige keinen Unterhalt leisten können, kann man Leistungen der Sozialhilfe beantragen. Sie werden auch gewährt, wenn dem Sozialamt die Notlage bekannt wird.

Zur Prüfung braucht das Amt:

- Einkommensnachweise (z.B. Verdienstabrechnung, Rente)

- Mietvertrag / Mietkostennachweis

- Nachweis über Ersparnisse (z.B. Sparbuch)

- Kontoauszüge vom Girokonto

- Schwerbehindertenausweis

- Belege über Versicherungsbeiträge

Anträge, Information und individuelle Beratung bekommt der Bürger auf seinem Rathaus, alternativ kann er sich wie die Biberacher Bürger direkt wenden ans

Kreissozialamt Rollinstr.9 88400 Biberach  07351/ 52-0.

Leistungen für unter 65-Jährige

Wenn Menschen erwerbsfähig sind (d.h. mindestens drei Stunden täglich arbeiten können) aber ihr Einkommen und Vermögen nicht zur Deckung des Bedarfs für sie und ihre Angehörigen reicht, bekommen sie Arbeitslosengeld II für sich und Sozialgeld für ihre Angehörigen. Bei Erwerbsunfähigkeit (d.h. es sind weniger als drei Stunden Arbeit möglich) kommen Leistungen der Grundsicherung in Frage. In Ausnahmefällen wird Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) gewährt.

A.11.1 Zu wenig Rente: Grundsicherung

Die “bedarfsorientierte Grundsicherung” erhalten Menschen,

- die aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsge- mindert und über 18 Jahre alt sind

- oder die das 65. Lebensjahr vollendet haben, und deren Vermögen und Einkommen für den Lebensunterhalt nicht ausreichen.

Sie hat Vorrang vor der Sozialhilfe. Wenn das Einkommen der Kinder jährlich unter 100.000€ liegt, müssen diese nicht für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen (kein Unterhaltsrückgriff).

Bevor Leistungen gewährt werden, muss vorhandenes Vermögen (Sparguthaben, Grundstücke usw.) oberhalb der Vermögensgrenze von 2301 € bei Alleinstehenden (2915 € bei Verheirateten) verbraucht werden. Selbstbewohntes angemessenes Wohneigentum wird dabei als geschütztes Vermögen nicht angerechnet.

Der anerkannte Grundsicherungsbedarf (Stand Sept.2004)

Er beträgt monatlich 345 € für die Haushaltsführung eines Alleinstehenden, für Ehepaare 622 €. Weitere im Haushalt vom Antragsteller unterhaltene Personen werden zusätzlich berücksichtigt. Hinzu kommen die angemessenen Kosten für die Unterkunft, Heizung und Nebenkosten, sowie im Einzelfall Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung. Menschen mit einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “G” od. “a G” erhalten zusätzlich einen Mehrbedarf: Alleinstehende 58,65€, ein „schwerbeschädigter“ Ehepartner 52,87€.

Liegt das (bei Ehepaaren gemeinsam) erzielte Einkommen aus Rente und anderen Einkünften unter dem so errechneten anerkannten Bedarf, wird der Differenzbetrag als Grundsicherungsleistung gewährt. Auskünfte und Anträge beim Kreissozialamt Rollinstr.9 88400 Biberach  07351/ 52-0.

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

Um Heimaufenthalte zu vermeiden, kann die Sozialhilfe bestimmte Kosten (z.B. für hauswirtschaftliche Hilfen, Essen auf Rädern, Funkfinger) übernehmen.

Liegt das tatsächliche Einkommen unter der errechneten Einkommensgrenze aus dem gültigen Regelsatz (bei Alleinstehenden 140%, bei mehreren Personen 120% des Regelsatzes) zuzüglich monatliche Kosten der Unterkunft, Heizung und evtl. Mehrbedarfszuschläge, so werden die Kosten ganz übernommen. Liegt das Einkommen knapp darüber, werden sie teilweise übernommen.

Für ein Ehepaar ergäbe sich im Monat bei laufenden Kosten für die Unterkunft z.B. Miete von 300€, Heizung z.B. 75 € und einem gemeinsamen Regelsatz von 622€ (2x311€) eine Einkommensgrenze von 997, €. Sie kann sich durch Mehrbe-darfszuschläge z.B. wegen kostenaufwendiger Ernährung noch erhöhen.

A.11.2 Hilfe zur Pflege

Die Sozialhilfe übernimmt die über die Leistungen der Pflegekasse hinausgehenden Kosten für die häusliche, teilstationäre und stationäre Pflege, wenn:

- der Bedarf amtlich bestätigt wurde (med. Dienst, Gesundheitsamt)

- und der Pflegebedürftige die Kosten, die nicht die Pflegekasse übernimmt, nicht oder nur zum Teil selbst tragen kann.

Häusliche Pflege

Zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung kann Pflegegeld gewährt werden.

Die Einkommensgrenze für allein stehende Pflegebedürftige liegt bei 690€; für Ehepaare beträgt sie 932€ (abzüglich Wohngeld, zuzüglich Kosten für Unterkunft ohne Heizung);.

Die maßgeblichen Vermögensgrenzen sind für Alleinstehende in Pflegestufe I und II 2301 €, in Pflegestufe III 4091 € und für Ehepaare 2915 € bzw. 4705 €.

Liegen Spar- und andere Guthaben über diesen Beträgen, so müssen sie zuerst verbraucht werden, wenn sie nicht als sog. geschützte Vermögen anerkannt sind.

Ein selbst bewohntes Eigenheim oder eine Eigentumswohnung kann unter das geschützte Vermögen fallen. Allerdings kann das Sozialamt bei einem späteren Verkauf oder Erbfall Ansprüche geltend machen.

Stationäre Pflege im Pflegeheim

Der Pflegebedürftige bekommt ein “Taschengeld” für kleine persönliche Wünsche.

Alleinstehende Pflegebedürftige über 60 Jahren müssen ihr Einkommen in vollem Umfang und ihr vorhandenes Vermögen bis auf 2301 € einsetzen.

Bei verheirateten Hilfebedürftigen mit weiteren zu berücksichtigenden Personen gilt: Ohne den im Heim stationär versorgten Hilfebedürftigen muss den anderen zu berücksichtigenden Personen ein Garantiebetrag zur Sicherung ihres Lebensunterhalts verbleiben.

Verbleibt der Ehepartner in der Wohnung, so beträgt der Garantiebetrag 345 € für die Ausgaben des täglichen Lebens zuzüglich notwendiger Mehrbedarfszuschläge, Unterkunftskosten (Miete oder andere Kosten für Wohneigentum) und bestehender Ratenzahlungen für langlebige Gebrauchsgüter (Kfz, Möbel,...).

Der Garantiebetrag kann erhöht werden, wenn dadurch die Häuslichkeit erhalten bleibt. Er erhöht sich auch bei mehreren Personen, die als Bedarfsgemeinschaft vom gemeinsamen Einkommen leben müssen.

Das geschützte Sparvermögen für Ehepaare ohne weitere Betroffene beträgt 2915 €. Ein Wohneigentum kann unter das geschützte Vermögen fallen, wenn es vom Ehepartner bewohnt wird. Allerdings kann das Sozialamt bei späterem Umzug, Verkauf oder Erbfall Ansprüche geltend machen.


A.11.3 Unterhaltspflicht volljähriger Kinder gegenüber alten Eltern (Stand Sept. 2004):

Literatur: Finn, Zwissler „Elternunterhalt: Wann zahlen Kinder für Ihre Eltern?“ Wahala-Verlag, Regensburg (ISBN 3-8029-3789-9)

Volljährige Kinder sind ihren Eltern gegenüber nur eingeschränkt unterhaltspflichtig. Wenn sie nicht besondere Verpflichtungen eingegangen sind (z.B. Übergabeverträge bzgl. Haus, Hof, Firma), sind Teile ihres Vermögens und Einkommens geschützt.

Geschütztes Vermögen volljähriger Kinder

a)vermögenswirksam angelegte Gehaltsteile,

b) selbst genutzte Kraftfahrzeuge,

c)selbst bewohntes Wohneigentum und

Vermögensteile bis 25000 €

d)75.000 € Vermögensteile, wenn der Unterhaltsverpflichtete nicht Eigentümer eines Hausgrundstückes ist.

e)und Vermögen zur notwendigen Alterssicherung.

Bei der Überprüfung wegen Unterhaltsleistung wird vom Sozialamt für das volljährige Kind und dessen Familie folgendes Einkommen als Eigenbedarf anerkannt:

Geschütztes Einkommen volljähriger Kinder monatlich

Für den Unterhaltsverpflichteten

(minus Wohnwert bei Eigenheimen) 1250,--€

(- 355,--€)

Bei Ehepaaren (je Person 1100€)

(minus Wohnwert bei Eigenheimen

Je Person 310€ ) 2200,--€

(- 620,--€)

plus zusätzliche Beträge für Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle minus Kindergeld

Die tatsächlich erzielten Brutto - Jahreseinkünfte abzüglich Steuern, Vorsorgeaufwendungen und berufsbedingter Aufwendungen (5% des Nettoerwerbseinkommens) werden mit dem geschützten Einkommen (siehe oben) verglichen.

Liegt das ermittelte Einkommen über dem geschützten Einkommen, so ist vom übersteigenden Betrag ca. die Hälfte als Unterhalt für die Eltern aufzuwenden.

A.11.4 Frühere Schenkungen bei Sozialhilfe

Auf Schenkungen (Geldbeträge, Hausüberschreibungen, Sachwerte etc.) greift das Sozialamt rückwirkend bis zu 10 Jahre zurück, wobei es auf die Möglichkeiten des Beschenkten Rücksicht nimmt.

A.11.5 Landesblindengeld

Es wird unabhängig vom Einkommen gewährt und kann von Vollblinden oder diesen gleichgestellten Personen beantragt werden. Dazu braucht man den Bescheid des Versorgungs-amtes (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl = blind) oder ein augenärztliches Gutachten. Leistungen der Pflegeversicherung werden angerechnet.

Antrag beim Kreissozialamt (Sekr.)  07351/ 52-342

A.12 Bestattungsvorsorge

Dokumentenmappe:

Wer seinen Angehörigen nach dem Tod die Bewältigung der Formalitäten erleichtern möchte, sollte die wichtigsten Unterlagen (Testament, Versicherungsnachweise, Sparbücher, zu benachrichtigende Adressen etc.) in einer Dokumentenmappe aufbewahren. Er sollte diese Unterlagen mit den Angehörigen durchsprechen und ihnen mitteilen, wo er sie aufbewahrt.

Bestattung selbst regeln

Manche Menschen, besonders ohne eigene Nachkommen, treffen bereits zu Lebzeiten Regelungen für die Bestattung, z.B. Ablauf der Trauerfeier, Grabpflege etc. Sie erleichtern damit den Hinterbliebenen den Abschied.

Wurde ein Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen, wird der Bestatter entsprechend den Wünschen des Verstorbenen tätig.

Todesfall- Was ist zu tun?

- Arzt benachrichtigen zur Ausstellung der Todesbeschei-

nigung.

- Die Angehörigen sollten sich Zeit zum Abschiednehmen las-

sen und gemeinsam die Aufgabenverteilung absprechen.

- Bestattungsunternehmen beauftragen. Es übernimmt auf Wunsch einen Teil der Formalitäten und Vorbereitungen der Trauerfeier.

Bestattungs- und Grabform

Erd-, Feuerbestattung oder andere? Welche Grabform? Einzel- Doppel-, Urnen-, Anonymes Grab usw.. Später: Welches Grabmal?

Trauerfeier

- Termin festlegen

- Traueranzeige, später Nachruf in der Zeitung

- Trauerbriefe: Welche Angehörigen, Freunde

sollen benachrichtigt werden?

- Welcher Pfarrer oder Trauerredner soll die

Leitung der Trauerfeier übernehmen?

Gespräch über den Verstorbenen, Termin und

Ablauf der Trauerfeier vereinbaren:

- Weitere Ansprachen

- Musikalische Umrahmung, Lieder

- Dekoration, Kränze

- Trauermahl: Räumlichkeiten, Bewirtung

- Trauerkleidung

Grabpflege: Wenn die Angehörigen das Grab nicht selbst pflegen können, kann man einen langjährigen Grabpflegevertrag mit Friedhofsgärtnern abschließen.

- Sterbeurkunden vom Standesamt ausstellen lassen für Versicherungen, Nachlassgericht etc.

Eine Broschüre “Informationen für Angehörige bei einem

Todesfall – Angebote für Trauernde” gibt es

beim ev. Dekanat  07351/9401 oder

beim kath. Dekanatsverband 07351/ 7901.

A.13 Weitere Informationen und Broschüren

Dieser Wegweiser kann nur einen orientierenden Überblick geben. Genauere Informationen, auch Checklisten, findet man im Internet, z.B. unter der Adresse www.sen-info.de. Für viele Themen gibt es auch Informationsbroschüren, vielfach sogar kostenlos. Hier eine Auswahl:

Bundesministerium für Familie, Senioren. Frauen und Jugend, Berlin  01888/ 555-0

- Ihre Rechte als Heimbewohner

- Mitmachen, Mithelfen: Ehrensache

Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, Berlin,

- Soziale Sicherung im Überblick  030/ 2007-0

- Sozialhilfe

- Grundsicherung im Alter und bei

Erwerbsminderung

- Die Rente

- Die Pflegeversicherung

- Pflegen Zuhause

- Wenn das Gedächtnis nachlässt

- Gesund altern

- Patientenrechte in Deutschland

Bundesministerium der Justiz, Berlin  01888/580-0

- Erben und Vererben

- Guter Rat ist nicht teuer

(Beratungshilfegesetz, Prozesskostenhilfe)

- Patientenverfügung dazu: Formulierungshilfe Pat.-Verfügung

Sozialministerium Baden-Württemberg, Stuttgart  0711/123-0

- Betreutes Wohnen für Senioren

- Anlaufstelle Pflege im Heim

Innenministerium Baden-Württemberg, Stuttgart 0711/231-4

- Wohnen und Bauen für die Zukunft -barrierefrei-

- Wohngeld in Baden-Württemberg

Justizministerium Baden-Württemberg, Stuttgart  0711/279-0

- Das Betreuungsrecht

- Die Betreuungsverfügung und die

Vorsorgevollmacht

Kath. Deutsche Bischofskonferenz, Bonn/ Rat d. Ev. Kirche in Deutschland, Hannover  0228/103-0 bzw. 0511/2796-0

- Christliche Patientenverfügung

Kuratorium Deutsche Altenhilfe, Köln  0221/931847-0

- Betreutes Seniorenwohnen - qualitative

Mindeststandards und Musterverträge

- Altersgerecht wohnen - aber wie?

Verbraucherzentrale Berlin  030/21485-0

- Pflegefall - was tun?

- (Pflege)Hilfsmittel

- Pflegegutachten

Verbraucherzentralen NRW, Bad.-Württ., Bayern, www.vz-nrw.de

- Durchblick: Älter werden, zufrieden + sicher

- Pflegende Angehörige,

Balance zwischen Fürsorge und Entlastung

- Hilfsmittel, Ihre Rechte bei Krankheit,

Behinderung und Pflege

Notizen:

Bei Fehlern sowie Änderungen wenden Sie sich bitte an die Diakonie-offene Altenarbeit Wielandstr.24 BC

 07351/ 1502-50 FAX 1502-20

Email: gils@diakonie-biberach.de